ERGÄNZUNG: Bei Haschisch im Blut nicht automatisch Fahrverbot
Erstellt am: 19.01.2005 - von: @lex
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres mit Geldbuße oder Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Autofahrers entschieden, der am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der - unter Umständen noch Wochen später mögliche - Nachweis von Cannabis-Wirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, so das Gericht (Aktz.: 1 BvR 2652/03).
Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem Urintest, bei dem Spuren des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, der technische Fortschritt ermögliche den THC-Nachweis im Blut, selbst wenn Wochen seit dem Konsum vergangen sind. Deshalb könne von einem THC-Rest im Blut nicht automatisch geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig sei.
Quelle: dpa
Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem Urintest, bei dem Spuren des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, der technische Fortschritt ermögliche den THC-Nachweis im Blut, selbst wenn Wochen seit dem Konsum vergangen sind. Deshalb könne von einem THC-Rest im Blut nicht automatisch geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig sei.
Quelle: dpa