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Vision Parade hat Eilantrag eingereicht

Erstellt am: 28.07.2006 - von: mad

Nachdem den Aufforderungen der Vision Parade an Politik und Verwaltung, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten, die Bremer Vision Parade am Samstag den 02.09.06 auf dem "Osterdeich" zu genehmigen, mit dem ablehnenden Bescheid vom Dienstag 25.07.06 nicht nachgekommen wurde, legte der Anwalt der Vision Parade Dr. Fuchs der Kanzlei Fuchs, Schönigt und Partner - unter anderem Fachanwalt für Verwaltungsrecht - nun Rechtsmittel gegen den ablehnenden Bescheid ein und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Eine Antwort des Bremer Verwaltungsgerichtes ist schon im Laufe der kommenden Woche möglich, da es sich um einen Eilantrag handelt, weil die Vision Parade aufgrund des zeitlichen Fensters sonst nicht mehr durchführbar ist.

Die komplette Pressemitteilung befindet sich [zine 194]im Magazin[/zine]