Mobile Ravetiere aufgepasst

Erstellt am: 25.01.2005 - von: nw

Auch in diesem Jahr erwarten uns wieder jede Menge Änderungen und Neuerungen in der StVO, im Führerscheinrecht und im Bußgeldkatalog. Damit ihr 2005 weiterhin Spaß auf unseren Straßen habt, haben wir euch hier die wichtigsten News zusammengestellt:

Ab 1. Februar 2005 tritt folgender Punkt im Führerscheinrecht in Kraft: Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen ab sofort den Führerschein der Klasse „S“ erwerben, d. h. sie dürfen Leichtmobile bewegen und kleine vierrädrige Freizeitmobile (Quads), sowie Mini-Trikes. Bisher durfte man diese Mobile nur mit Pkw- oder Lkw-Schein bewegen.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) erwarten und Mitte 2005 folgende Änderungen: Die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleintransporter ab 3,5 t wurde auf 80 km/h herabgesetzt. Im Winter wird es künftig zur Pflicht, eure tiefer gelegten, getunten, aufgemotzen oder ganz normalen Karren nur noch mit Ganzjahres- oder Winterreifen auf die Straße lassen (kleiner Tipp: es gibt ja mittlerweile auch Radkappen in vernünftiger Optik). Besorgt euch im guten Friseursalon ein neues Haargel, für Quads und Trikes gilt ab Mitte des Jahres die Helmpflicht! Inline-Skater müssen sich künftig der StVO anpassen. Und für die Punktesammler unter euch: Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg wird man schwerer wieder los. Bedauerlicherweise wird die Paybackkarte bis heute nicht akzeptiert.

Aber auch der Bußgeldkatalog bleibt nicht unverschont, hier sind die Änderungen allerdings erst für Ende 2005 geplant. Betroffen sind u. a. die Sternenkrieger (auch Mercedes-Fahrer genannt), bei zu geringem Sicherheitsabstand (3/10 des halben Tachoabstandes) droht dem Drängler ein Fahrverbot. Wer sich als Brummifahrer nicht an das Sonntagsfahrverbot hält, muss mit erhöhtem Bußgeld rechnen. Aber auch ein Fehlverhalten am Bahnübergang wird härter bestraft, beachtet also Schranken und Lichtzeichen (darin seid ihr durch regelmäßige Discobesuche ja gewöhnt).